Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – Alles für die Pflege zu Hause
Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln haben Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch gegenüber der Pflegekasse. Sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst im häuslichen Umfeld erfolgt, übernimmt die Pflegekasse eine monatliche Pauschale in Höhe von bis zu 40 €, d.h. 480 € im Jahr.
Ihren Pflegegrad beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei Ihrer Krankenkasse, die Ihren Antrag an die Pflegekasse weiterleitet. Wird der Pflegegrad anerkannt, kümmern wir uns gerne um die monatliche Versorgung mit den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln für Sie.
Die Versorgung der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel erfolgt dann monatlich durch die Stadt-Apotheke Barntrup und beinhaltet Produkte wie Einmalhandschuhe, Mund- und Nasenschutz, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzauflagen u.v.m.
Wir übernehmen im Anschluss auch die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
✅ Kostenersparnis
Sie erhalten ohne Zuzahlung pro Jahr Pflegehilfsmittel im Wert von 480 €.
✅ Produktqualität
Sie erhalten ausschließlich hochwertige Markenprodukte in Apothekenqualität.
✅ Zeitersparnis
Bestellen Sie direkt bei uns in der Stadt-Apotheke Ihre zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Auf Wunsch liefern wir Ihnen diese auch gerne direkt nach Hause.
✅ Flexibilität
Sie können jeden Monat flexibel entscheiden, welche Produkte Sie benötigen. Zusätzliche Hilfsmittel können Sie ganz einfach mitbestellen.
✅ Einfache Abrechnung
Wir übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie.
Sprechen Sie uns an – weil Pflege immer eine persönliche Geschichte ist.
Ihr Team der Stadt-Apotheke Barntrup